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Accessibilità
Erklärung zur Zugänglichkeit der Website und der mobilen Anwendung für Einrichtungen gemäß Artikel 3 Absatz 1-bis des Gesetzes Nr. 4 vom 9. Januar 2004
Website: Airoh
Aussage
Airoh ist bestrebt, seine Website gemäß Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „Airoh“-Website https://airoh.com.
Compliance-Status
Diese Website erfüllt teilweise die Anforderungen des Anhangs A der Norm UNI CEI EN 301549. Die Fälle der Nichteinhaltung sind unten aufgeführt.
Inhalte nicht zugänglich
Die unten aufgeführten Inhalte sind aufgrund der Nichteinhaltung des Gesetzes Nr. 4 vom 9. Januar 2004 nicht zugänglich:
9.4.1.2 – Bei der Anwendung von ARIA-Rollen wurden Fehler festgestellt. Insbesondere enthalten einige obligatorische übergeordnete Rollen wie „list“, „menu“ oder „tablist“ nicht die erforderlichen untergeordneten Rollen (Listitem, Menuitem bzw. Tab). Dieses Versäumnis beeinträchtigt die semantische Struktur interaktiver Schnittstellen und erschwert die korrekte Interpretation durch unterstützende Technologien. Darüber hinaus wurden ARIA-Attribute verwendet, die mit der Rolle des Elements nicht kompatibel sind (z. B. „aria-selected“ auf ein Element mit der Rolle „button“ angewendet), was zu Mehrdeutigkeiten für Screenreader führt.
9.2.4.4 – Es wurden Links mit generischem Text (z. B. „Hier klicken“, „Weiterlesen“), die ausschließlich durch unbeschriftete Symbole dargestellt werden oder denen ein barrierefreier Name fehlt, identifiziert. Dies führt zu Unklarheiten hinsichtlich des Zwecks des Links, insbesondere für Benutzer, die die Website mithilfe von unterstützenden Technologien aufrufen und die Richtung des Links ohne visuellen Kontext nicht verstehen können.
9.2.2.2 – Es wurden dynamische und bewegte Elemente (wie automatische Karussells, automatisch abgespielte Videos und animierte Banner) erkannt, die keine Steuerelemente zum Anhalten, Stoppen oder Stummschalten bieten. Dieser Mangel kann die Nutzung von Inhalten für Menschen mit kognitiven oder visuellen Beeinträchtigungen erschweren, da er die Aufmerksamkeit ablenkt und das Lesen benachbarter Inhalte beeinträchtigt.
9.4.1.1 – Im HTML-Code wurden zahlreiche strukturelle Fehler festgestellt, wie z. B. falsch geschlossene Tags, falsche Verschachtelung, doppelte IDs oder die Verwendung ungültiger Attribute. Diese Fehler können das beabsichtigte Verhalten der Benutzeroberfläche stören und verhindern, dass unterstützende Technologien die Hierarchie und Funktionalität von Seitenelementen korrekt interpretieren.
2.4.3 – Es wurden Elemente mit aria-hidden=”true” identifiziert, die weiterhin per Tastatur fokussierbar sind oder aktive Steuerelemente enthalten. Diese Inkonsistenz führt zu Verwirrung bei Benutzern, die mit Screenreadern oder nur mit der Tastatur navigieren, da sie zu Inhalten geleitet werden, die nicht angekündigt oder aktiv sein sollten.
9.2.4.1 – Es wurden iframes identifiziert, denen ein beschreibender Titel fehlt, sodass Screenreader den Zweck oder Inhalt des Elements nicht ankündigen können. Darüber hinaus funktionieren Skip-Links, sofern vorhanden, nicht, da sie auf nicht vorhandene IDs oder nicht fokussierbare Elemente verweisen. Dies vereitelt den Zweck der direkten Navigation zum Hauptinhalt der Seite.
9.1.3.1 – Es wurde eine inkonsistente hierarchische Organisation der Header festgestellt, mit Ebenensprüngen (z.B. von Zu ), die die Navigation durch Überschriften erschweren und das Verständnis der logischen Struktur der Seite erschweren. Darüber hinaus enthalten einige Tabellen Überschriftenzellen ( ), denen das Scope-Attribut fehlt oder die einen inkonsistenten Scope haben, wodurch es für unterstützende Technologien schwierig wird, die richtige Verbindung zwischen Überschriften und Datenzellen herzustellen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde am 10. Oktober 2025 verfasst.
Die Bewertung wurde von Dritten mittels objektiver und subjektiver Analysen durchgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses EU 2018/1523 der Kommission).
Versandart der Meldungen und Kontaktdaten des Anbieters
Für Meldungen und Hilfestellungen zur Erreichbarkeit dieser Website steht den Nutzern die E-Mail-Adresse zur Verfügung info@airoh.com Es empfiehlt sich, im Betreff der Anfrage „Website-Zugänglichkeit“ anzugeben.
So reichen Sie Berichte bei der Agentur für Digitales Italien (AGID) ein
Sollte die Antwort auf die Mitteilung oder Anfrage unbefriedigend sein oder innerhalb von dreißig Tagen keine Antwort erfolgen, kann der Betroffene unter folgendem Link eine Meldung einreichen: https://www.agid.gov.it/it.
Site-Informationen
Startdatum der Website: 15. Oktober 2025
Wurden Usability-Tests durchgeführt? Es wurden automatisierte Tests durchgeführt.
Verwendetes Content Management System (CMS): WordPress
Notizen, Kommentare und Feedback
Trotz unserer Bemühungen, unsere Site für alle zugänglich zu machen, kann es dennoch vorkommen, dass Seiten oder Abschnitte nicht vollständig zugänglich sind, sich im Prozess der Barrierefreiheit befinden oder für die keine geeignete technische Lösung vorhanden ist.
Wir sind bestrebt, unsere Zugänglichkeit durch die Aktualisierung von Optionen und Funktionen sowie die kontinuierliche Entwicklung und Einführung neuer Technologien zu verbessern.
Wenn Sie den Eigentümer der Website kontaktieren möchten, verwenden Sie bitte die folgende E-Mail-Adresse: info@airoh.com

















